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  1. Bundesparteitag
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S6-327-geändert: Satzung

Antrag: Satzung
Antragsteller*in: Sebastian Peter Wiedemeier
Status:Eingereicht
Eingereicht: 22.06.2019, 11:44

Antragstext

Von Zeile 328 bis 330:

(5) Mitglieder können bei der Mitgliederversammlung ihr Stimmrecht nurentweder persönlich oder per Stimmrechtsübertragung wahrnehmen.

(6) Mitglieder können ihr Stimmrecht mittels einer Vollmacht vorübergehend auf eine andere Person übertragen, sofern sie nicht selbst für den Parteitag akkreditiert sind. Diese Person muss Mitglied der Partei sein. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann maximal zwei weitere Mitglieder vertreten. Eine Vollmacht kann nur unmittelbar ausgestellt werden, Untervollmachten sind nicht zulässig. Zum Parteitag muss die Vollmacht schriftlich – mit einer Kopie des Personalausweises des*der Vollmachtgebenden – für den Erhalt der Stimmkarten vorgezeigt werden. Mitglieder, die aufgrund von Übertragung mehrere Stimmrechte vertreten, müssen diese nicht gleichlautend abgeben. Bei Mitgliederversammlungen, die gleichzeitig mit Satelliten-Parteitagen stattfinden, ist eine Übertragung des Stimmrechts ausgeschlossen.

(7)
Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher

In Zeile 334:

(7)(8)

In Zeile 344:

(8)(9)

In Zeile 350:

(9)(10)

In Zeile 359:

(10)(11)

In Zeile 363:

(11)(12)

Begründung

Dieser Antrag ist die Übertragung einer (erfolgreich getesteten) Variante aus der Satzung des LV NRW in die Bundessatzung. Bei einer Annahme helfen wir dem Organisationsteam des nächsten Bundesparteitags gerne mit bereits existierenden Verfahren und entsprechenden Formularen aus.

Ein Parteitag ist ein zeitaufwändiger und teurer Prozess, den sich manche zeitlich und/oder finanziell nicht leisten können. Auf diese Weise kann sicher gestellt werden, dass mehr Mitglieder während des Parteitags ihre Stimme wahrnehmen können, indem sie ihr Stimmrecht an eine Person ihres Vertrauens abgeben. Die Begrenzung auf zwei (und nicht auf ein) weiteres Mandat ist mit Rücksicht auf kleine Landes- und Ortsgruppen getroffen worden, sodass auf jeden Fall jeder, der ein Mandat vergeben will, dieses auch tun kann und nicht an der Begrenzung scheitert.

Da die Bundessatzung Satellitenparteitage kennt und es zum aktuellen Zeitpunkt einen erhöhten Mehraufwand bedeuten würde, in dem Fall eine doppelte Stimmabgabe (per Mandat am Hauptort, persönlich am Satellitenort) zu verhindern, sollten in diesem Fall keine Mandate vergeben werden können, bis eine einfache Methode gefunden wird, dies zu verhindern.

Änderungsanträge

keine

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