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S1-206-2: Abstimmungsordnung

Antrag: Abstimmungsordnung
Antragsteller*in: Renaldo Tiebel
Status:Eingereicht
Eingereicht: 31.05.2019, 04:59

Antragstext

In Zeile 206 einfügen:

wurde.

(12) Nach der Abstimmung findet eine formale Prüfung der Initiative durch das Prüfungsteam statt. Änderungswünsche, die sich daraus ergeben, können gemäß § 14 eingebracht werden.

Nach Zeile 263 einfügen:

§ 14 Formale Änderungen an abgestimmten Initiativen

(1) Formale Änderungen betreffen insbesondere Rechtschreibung und Grammatik, aber auch die Umsetzung von Kommunikations- und Dokumentationsregeln, die vom Bundesparteitag beschlossen wurden.

(2) Änderungswünsche können sowohl von 2/3 der Initiator*innen vorgeschlagen werden, als auch vom Prüfungsteam nach §10 (12). Diese Änderungswünsche müssen zwischen den Beteiligten begründet und diskutiert werden. Das Prüfungsteam entscheidet danach über deren Zulassung.

(3) Die Änderungswünsche sind von den Initiator*innen umzusetzen. 20 Tage nach der Zulassung der Änderungswünsche darf das Prüfungsteam diese selbst umsetzen.

Begründung

In §10 (2) der Abstimmungsordnung steht, dass der Inhalt der Initiative den Werten von DiB entsprechen muss. In der Vergangenheit wurden aber auch Änderungen an Rechtschreibung und Textformalien (z.B. korrektes Gendern) über diesen Weg kritisiert, die zu korrigieren seien.

Ich schlage daher vor, dass solche Änderungen, die normativer Natur sind und nicht inhaltlich, für die Prüfung keine Rolle spielen und das deren Prüfung sowie Korrektur nach der Abstimmung der Initiative erfolgen kann, über ein separates Korrekturverfahren.

Dieses Korrekturverfahren kann auch zeitlich unabhängig erfolgen, beispielsweise wenn neue Kommunikationsregeln beschlossen werden oder ähnliches.

Ich stelle mir vor, wenn zwischen den Beteiligten alles besprochen/entschieden worden ist, dass die Initiative dann für die Änderung in den Bearbeitungszustand gesetzt wird, damit sie geändert werden kann.

Änderungsanträge

keine

Kommentare

10.06.2019

Sabine Sedlaczek:

Ich verstehe nicht ganz, wieso die formale Prüfung auf Rechtschreibregeln nicht vor der Abstimmung erfolgen könnte. Das fände ich wesentlich besser, da ich es grundsätzlich schwierig finde abgestimmte Inhalte nach der Abstimmung zu veröffentlichen.
Wenn etwas nach der Abstimmung erfolgen soll, muss sehr klar sein, was geändert werden kann, damit kein Interpretationsspielraum besteht. Hier ist mir noch nicht genau genug definiert, was formale Änderungen alles sein können und was nicht.
12.06.2019

Renaldo Tiebel:

Das Prüfungsteam hat gemäß unserer Abstimmungsordnung §10 (2) die Aufgabe den Inhalt der Initiative auf Übereinstimmung mit unseren Werten zu prüfen.

Eine Rechtschreibprüfung oder Prüfung auf anderen Formalien, abseits des Inhaltes, ist derzeit also gar nicht vorgeschrieben und schon gar nicht dürfte einer Initiative die Zulassung deswegen verweigert werden. Daher nun der Zusatz der das Fehlen so einer Formalienprüfung beheben soll.

Sie könnte theoretisch schon am Anfang stattfinden, macht jedoch mehr Sinn nach der Abstimmung, da spätestens dann, die Initiative von Initiatorenseite final bearbeitet wurde. Sonst müsste man mehrmals prüfen.

In der Regel gibt es bei den Diskussionsvorschlägen schon Hinweise auf Rechtschreibfehler und wenn den Prüfern in der Vorprüfung schon Sachen auffallen, können sie den Initiatioren ja schon vorab Hinweise geben.

"Formale Änderungen betreffen insbesondere Rechtschreibung und Grammatik, aber auch die Umsetzung von Kommunikations- und Dokumentationsregeln, die vom Bundesparteitag beschlossen wurden."

Ich denke das steckt den Rahmen erstmal ausreichend ab. Rechtschreibung und Grammatik bedürfen keiner eigenen Regelung für uns und den Rest definieren wir über Anträge auf dem Bundesparteitag.
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