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S1-206: Abstimmungsordnung

Antrag: Abstimmungsordnung
Antragsteller*in: Renaldo Tiebel
Status:Eingereicht
Eingereicht: 31.05.2019, 04:32

Antragstext

In Zeile 206 einfügen:

wurde.

(11) Die Prüfzeit darf maximal 16 Tage betragen. Wird diese Grenze überschrittten kann die Initiative dem Kuratorium nach §12 zur Prüfung vorgelegt werden.

Begründung

Die Prüfung einer Initiative unterliegt keiner zeitlichen Begrenzung. Je nach Personalstand oder Zustand der Initiative kann dies aber sehr lange dauern.

Damit in Zukunft nicht der Vorwurf aufkommt, dass Initiativen absichtlich in Prüfung gehalten werden und um allgemeine Verbindlichkeit in den Prozess zu bekommen, schlage ich vor, eine maximale Prüfungsfrist von 16 Tagen festzusetzen.

Da die Prüffrist des Kuratoriums mind. 5, maximal 15 Tage beträgt, kommt man mit einer Prüffrist von 16 Tagen auf eine maximale Prüfzeit von 31 Tagen. Ich denke das ist okay.

Änderungsanträge

keine

Kommentare

01.06.2019

Ute Walter:

"Das Ini-Prüfteam hat sich gerade erst neu gefunden und im letzten (und ersten) gemeinsamen Call ein Verfahren auf den Weg gebracht, das den Stillstand auch bei Uneinigkeit verhindern soll. Wir haben uns dabei leiten lassen davon, daß wir im Zweifel für eine Ini sein wollen und die Diskussion dem Plenum überlassen und nicht mit Ablehnung die Diskussion verhindern. Konkret können wir das erst machen, wenn der BuVo sich geäußert hat und das geht erst nach dem BPT, wenn der neue BuVo steht. Deine Frist von 16 Tagen ist für die Bearbeitung aber zu kurz, da wir die Prüfung bei Uneinigkeit in mehreren Verfahrensschritten arbeiten wollen, die jeweils auch Zeit benötigen. Vielleicht könntest Du bis zum nächsten BPT warten, ob sich etwas in Deinem Sinne geändert hat, und den Antrag noch einmal überlegen, wenn das nicht so ist? Ute Walter für das Team Ini-Prüfung"
14.06.2019

Renaldo Tiebel:

Ich denke, den Prüfungsprozess mit der maximalen Zeit einen festgelegten und dann akzeptierten Rahmen zu geben, ist notwendig, ob mit oder ohne dem neuen Prüfverfahren.

Diesen Antrag zurückzuziehen, würde im Zweifel bedeuten, dass eine Initiative wieder in Prüfung gehalten werden kann.

Wenn die 16 Tage nicht ausreichen, braucht man eine Aussage wie hoch sie denn sein soll.
10.06.2019

Sabine Sedlaczek:

Auf Wunsch von wem kann die Initiative dem Kuratorium vorgelegt werden?
Ich vermute du meinst auf Wunsch der Initiator*innen, das sollte dann aber mMn auch im Satz drinne stehen :-)
14.06.2019

Renaldo Tiebel:

Ja, da hast du Recht. Wollte das auch noch über einen Änderungsantrag einpflegen, aber habe leider die zweite Änderungsfrist übersehen.
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