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S10-228: Wahlordnung

Antrag: Wahlordnung
Antragsteller*in: Sabine Sedlaczek, Felix Pahl
Status:Eingereicht
Eingereicht: 01.06.2019, 22:47

Antragstext

In Zeile 226 einfügen:

einschließlich noch besetzter Ämter. Bei der Nachwahl eines Amtes, von dem es mehrere Ämter mit gleicher bestimmter Zuständigkeit gibt und das Teil eines Gremiums ist, ist zusätzlich so zu quotieren, dass die Quotierung des gesamten Gremiums gewährleistet ist. Bei der Nachwahl eines Amtes, zu dem es Ersatzämter gibt, ist zusätzlich so zu quotieren, dass die Quotierung der Gesamtheit von Ämtern und Ersatzämtern gewährleistet ist.

Begründung

Dieser Antrag soll sicherstellen, dass auch bei einer Nachwahl stets auch die Quotierung des gesamten Gremiums gegeben ist.

Aktuell wäre dies zum Beispiel nicht gegeben, wenn zwei Frauen als Landesvorsitzende gewählt wurden, eine Schatzmeisterin und zwei Männer als weitere Mitglieder dieses fiktiven Landesvorstandes und dann eine der beiden Vorsitzenden zurücktreten würde und ihr Platz nachgewählt würde. In diesem Fall wäre es aktuell so, dass die Quotierung sich nur auf die beiden Vorsitz-Ämter bezieht und daher für das nachzuwählende Vorsitz-Amt keine Quotierung greifen würde (da das andere Amt ja von einer Frau besetzt ist). Im Falle der Wahl eines Mannes wären im gesamten Gremium dann allerdings nur 2 Frauen und 3 Männer und somit nicht in unserem Sinne quotiert.

Änderungsanträge

keine

Kommentare

20.06.2019

Karin Czerwinski:

Verstehe den Originaltext schon in diesem, von Euch gemeinten Sinn, denn da steht ja "einschließlich noch besetzter Ämter." , was ich i. S. von "einschließlich bereits besetzter Ämter" verstehe ?
20.06.2019

Felix Pahl:

"Die gesamte zugehörige Gruppe von Ämtern gemäß § 6 (4)" bezieht sich auf die in § 6 (4) aufgeführten Referenzgruppen für die Quotierung -- das sind z.B. für die Vorsitzenden nur die Vorsitzenden, nicht der gesamte Vorstand -- und nur darauf bezieht sich auch "einschließlich noch besetzter Ämter". Der jetzige Antrag soll bewirken, dass bei Nachwahlen z.B. die Vorsitzenden in Bezug auf den gesamten Vorstand quotiert werden, was bei normalen Wahlen und nach der bisherigen Regelung auch bei Nachwahlen nicht der Fall wäre.
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