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A3: Verschiebung der Entlastung des Bundesvorstands

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:5. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt:TOP 5 Entlastung des Bundesvorstands
Antragsteller*in:Sebastian Peter Wiedemeier
Status:Zurückgezogen
Eingereicht:28.05.2019, 02:23

Antragstext

    Der Bundesparteitag möge beschließen, die Entlastung des mit diesem Parteitag
    scheidenden Bundesvorstands auf den nächsten stattfindenden Bundesparteitag zu
    verschieben.

    Begründung

      Die Europawahl ist gerade erst vorbei - jetzt ist es an der Zeit, die ganze Sache zu analysieren. Da nach dem heutigen Stand am 22.6 noch nicht klar sein wird, welche Folgen und Schäden für DiB aus der Kooperation entstanden sind, kann und sollte der Vorstand als rechtlich und politisch verantwortliches Organ in Bezug auf diese Sache erst entlastet werden, wenn die Analysen abgeschlossen sind und wir ein vollständiges Bild der Folgen präsentieren können. Erst, wenn dieses vorhanden ist, können die Mitglieder von DiB guten Gewissens und voll informiert den Vorstand entlasten. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass es eine transparente Entlastung ist.

        Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich als Landesvorsitzender einen solchen Antrag auch in Bezug auf meine eigene Person stellen würde, wenn eine von mir verantwortete Kooperation erst sehr kurz vor dem Ende meiner Amtszeit endet/ ein Ergebnis bringt, um den Mitgliedern die Gelegenheit zu geben, mich gut informiert und besten Gewissens entlasten zu können.

        Hinweis: Sollte die Aufarbeitung bereits zum BPT hin abgeschlossen sein, ziehe ich diesen Antrag zurück.

        Änderungsanträge

        keine

        Kommentare

        28.05.2019

        Benjamin Kampmann:

        Wie genau stellst du dir so eine Analyse vor? Marktforschungsunternehmen hatten uns nicht auf dem Schirm (und können wir uns nicht leisten), es gibt keine neutralen Zahlen - was auch immer du aufschreibst kann nur mit einer hypothetischen Vermutung verglichen werden und das ist alles subjektive Interpretation.

        Auch sehe nicht, dass der Bundesvorstand das "rechtlich und politisch verantwortliches Organ in Bezug auf diese Sache" ist, denn es war ja schließlich eine Plenumsbefragung samt danach folgenden Bundestagsbeschluss, welche die Kooperation beschlossen hat (also trägt der Bundesparteitag die Verantwortung) und auch ein Plenumsbeschluss, welcher spätere Korrekturen durchgeführt hat. Ganz im Sinne unserer Satzung und unseres Ethik-Kodex blieb den Vorständen ja gar keine Wahl als diese Beschlüsse in der gewünschten Form umzusetzten. Durch welchen Handlungsspielraum tragen sie hier die Verantwortung? An welcher Stelle hätten sie etwas legitim anders machen dürfen?
        28.05.2019

        Sebastian Peter Wiedemeier:

        Aufgrund neuerer Erkenntnisse und Diskussionen zurückgezogen. Mein Finger war wohl, wenn auch im Irrglauben, etwas zu schnell am Abzug.
        28.05.2019

        Benjamin Kampmann:

        🙂
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