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S6-500-502: Satzung gemäß S6-500

Antrag: Satzung gemäß S6-500
Antragsteller*in: Florian Stinner
Status:Eingereicht
Eingereicht: 11.06.2019, 10:17

Antragstext

Von Zeile 504 bis 507:

(3) Eine oder mehrere SatzungsänderungenÄnderungen egal welcher Satzungsdokumente müssen spätestens zwei Monate nach der beschlossenen Änderung in der aktualisierten Fassung vorliegen,. Aktualisierte Fassungen müssen allen Mitgliedern schriftlich oder elektronisch kommuniziert werden und im Online-Auftritt veröffentlicht werden.

(4) Die Verantwortliche Stelle für die Um- und Durchsetzung ist der Bundesvorstand, der diese Aufgabe zwar delegieren kann, aber letztendlich verantwortlich bleibt.

(5) In begründeten Ausnahmefällen kann der Bundesvorstand die Kommunikation und Veröffentlichung der geänderten Satzungsdokumente um einen weiteren Monat auf dann insgesamt drei Monate nach dem Beschluss über Satzungsänderungen verschieben
.

Begründung

Die Anpassung meinerseits. Das hier ist die für den Bundesparteitag von mir zu beantragende Fassung.

Änderungsanträge

keine

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