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S6-500-geändert: Satzung

Antrag: Satzung
Antragsteller*in: Florian Stinner
Status:Eingereicht
Eingereicht: 22.06.2019, 11:49

Antragstext

In Zeile 502 einfügen:

Verabschiedung auf dem Parteitag.

(3) Eine oder mehrere Änderungen egal welcher Satzungsdokumente müssen spätestens zwei Monate nach der beschlossenen Änderung in der aktualisierten Fassung vorliegen. Aktualisierte Fassungen müssen allen Mitgliedern schriftlich oder elektronisch kommuniziert und im Online-Auftritt veröffentlicht werden.

(4) Die Verantwortliche Stelle für die Um- und Durchsetzung ist der Bundesvorstand, der diese Aufgabe zwar delegieren kann, aber letztendlich verantwortlich bleibt.

(5) In begründeten Ausnahmefällen kann der Bundesvorstand die Kommunikation und Veröffentlichung der geänderten Satzungsdokumente um einen weiteren Monat auf dann insgesamt drei Monate nach dem Beschluss über Satzungsänderungen verschieben.

Begründung

Die Veröffentlichung der aktualisierten Satzungsdokumente haben mitunter mehr als vier Monate auf sich warten lassen, was entschieden gegen unseren selbstgesetzten Grundwert 'Transparenz' steht. Ein Mitglied muss schnellstens über alle seine Rechte und Pflichten Bescheid wissen, sonst kann es zu ersten Problemen kommen, da man mit einer alten Fassung eines Satzungsdokumentes arbeitet.

Änderungsanträge

keine

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