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  1. Bundesparteitag
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S6-244: Satzung

Antrag: Satzung
Antragsteller*in: Benjamin Kampmann
Status:Eingereicht
Eingereicht: 28.05.2019, 10:59

Antragstext

Von Zeile 245 bis 246:

zwei Mitglieder des Bundesvorstands, darunter mindestens ein*e Vorsitzende*rder*die Geschäftsführerin oder der*die Schatzmeister*in, gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich

Nach Zeile 252 einfügen:

  • dem*der Geschäftsführer*in,

In Zeile 254:

  • vierdrei weitere Mitglieder

Von Zeile 258 bis 259:

Informationsrecht wie die Vollmitglieder des Bundesvorstandes.

(4) Der*die Geschäftsführer*in leitet die Verwaltung und ist für das Tagesgeschäft verantwortlich, während der*die Schatzmeister*in die Finanzverwaltung mit allen dazu gehörenden Aufgaben inne hat. Sie können gemeinschaftlich im Rahmen des Haushalts über Ausgaben für die Verwaltung entscheiden. Darüber hinaus gibt sich der Vorstand eine Geschäftsordnung, welche weitere Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie interne Kommunikationsformen und Regelungen zur Beschlussfassung enthält. Diese wird partei-intern veröffentlicht.

(4)(5) Die Außendarstellung der Partei erfolgt durch den Bundesvorstand und von

In Zeile 261:

(5)(6)

In Zeile 268:

(6)(7)

In Zeile 271:

(7)(8)

In Zeile 279:

(8)(9)

In Zeile 283:

(9)(10)

In Zeile 286:

(10)(11)

In Zeile 341:

(d) Er wählt die Mitglieder des Bundesvorstandes gemäß § 8 Abs. 56

Begründung

Wie in der Agora vorgeschlagen (und weitesgehend angenommen), schlage ich vor dem Bundesvorstand um ein Geschäftsführendes Amt zu erweiteren, welches das Zeichnungsrecht der Vorsitzenden übernimmt. Damit die Aufgabe und Unterscheidung zur Schatzmeister*in und den anderen Mitgliedern klar ist, habe ich eine weiteren Absatz 4 eingefügt, welcher deren Aufgaben und Verhältnis klarer umreißt, von den anderen Vorstände klar trennt und denen selbst Auferlegt sich transparent Aufgaben zu geben. Die anderen Absätzen und Referenzen darauf verschieben sich dementsprechend.

Änderungsanträge

keine

Kommentare

29.05.2019

Sebastian Peter Wiedemeier:

Warum nicht, statt dass Zeichnungsrecht der Vorsitzenden zu übernehmen, ein neues Zeichnungsrecht schaffen? Auf diese Weise hätte man vier Leute statt zwei mit diesem Zeichnungsrecht, was vielleicht in Hinsicht auf die Arbeitsteilung effektiver sein könnte. Oder möchtest du den Vorsitzenden eher Rechte in der politischen Präsentation einräumen (die in anderen Parteien ein Generalsekretär hat)?
01.06.2019

Michaela Zimmermann:

Lieferst du einen Entwurf der Geschäftsordnung für den Bundesvorstand mit?
02.06.2019

Benjamin Kampmann:

@Sebastian, die Bezeichnung ist bei den Parteien sehr unterschiedlich und mir letztlich Schnurz - wegen mir können wir da "Verwaltungsheid*ni" hinschreiben. Aber es geht ja genau darum, dass diese Verträge und Verwaltungskram machen - wenn das Zeichnungsrecht weiterhin auch bei den Vorsitzenden verbleibt, hat unser*e Verwaltungsheid*ni eben nicht klar diese Rolle, sondern diese könnten darein pfuschen - das ist im Sinne diese Antrags aber außerhalb ihrer Kompetenz.

@Michaela, nicht als Teil dieses Antrags, aber kann ich gerne zur ersten BuVo-Sitzung vorbereiten, na klar.
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