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  1. Bundesparteitag
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A6-geändert: Marktplatzordnung

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Veranstaltung:5. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt:TOP 12 Verschiedenes
Antragsteller*in:Sebastian Peter Wiedemeier
Status:Eingereicht
Eingereicht:22.06.2019, 11:55

Antragstext

    § 1 Der Marktplatz der Ideen
    (1) Der Marktplatz der Ideen (kurz: Marktplatz) ist ein Onlineangebot der
    Partei, die vertreten durch den Bundesvorstand auch dessen Betreiberin nach
    Telemediengesetz ist.

      (2) Nutzer*in im Sinne dieser Ordnung ist jede*r mit einem Nutzer*innenkonto auf
      dem Marktplatz.

        § 2 Betrieb des Marktplatzes
        (1) Für den Marktplatz wird vom Bundesvorstand ein aus Administration und
        Moderation bestehendes Betriebsteam berufen.

          (2) Das Betriebsteam ist dafür zuständig, den Marktplatz organisatorisch und
          technisch so zu gestalten, dass Beweger*innen und Parteimitglieder darauf
          inhaltlich arbeiten können.

            (3) Das Betriebsteam gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Diese enthält
            insbesondere Regelungen zu:

              • internen Strukturen, Verwaltung und Arbeitsweisen
                • Dokumentation und Transparenz der Arbeit des Betriebsteams

                  (4) Das Betriebsteam kann weitere untergliederte Teams schaffen, die es bei
                  seiner Aufgabe unterstützen.

                    (5) Sind die Zuständigkeiten den Marktplatz betreffend zwischen dem
                    Betriebsteam und einem anderen Team unklar, hat das Betriebsteam die
                    Letztentscheidungskompetenz.

                      § 3 Moderation des Marktplatzes
                      (1) Das Betriebsteam sowie der Bundesvorstand können Regeln betreffend den
                      Marktplatz erlassen.

                        (2) Regeln, die vom Betriebsteam oder dem Bundesvorstand erlassen werden,
                        dürfen nicht gegen die Satzung, die Ordnungen oder die Grundwerte der Partei
                        verstoßen. Sie können auf Antrag vom Bundesschiedsgericht geprüft werden.

                          (3) Zur Durchsetzung der Regeln, der Grundwerte sowie der Ordnungen der Partei
                          ist das Betriebsteam berechtigt, folgende Akutmaßnahmen zu verhängen:

                            • das Löschen, Ausblenden, Verschieben und gekennzeichnete Editieren eines
                              Beitrags
                              • das Löschen, Ausblenden, Verschieben, Schließen und gekennzeichnete
                                Editieren eines Threads
                                • das Sperren oder Stummschalten von Nutzer*innen für bis zu 72 Stunden
                                  • das Aussprechen offizieller Warnungen
                                    • die Bestimmung eines Beteiligungsrahmens in Form von temporären
                                      Beitragsbegrenzungen für alle oder einzelne Nutzer*innen
                                      • die Möglichkeit, eine*n Nutzer*in, einen Thread oder einzelne Worte auf
                                        einen aktiven Moderationsstatus zu setzen

                                        (4) Gegen eine Akutmaßnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Das Betriebsteam
                                        kann interne Beschwerdemöglichkeiten gegen eine Akutmaßnahme schaffen. Der
                                        Bundesvorstand kann mögliche Missbrauchsfälle von Akutmaßnahmen durch das
                                        Bundesschiedsgericht prüfen lassen.

                                          (5) Das Bundesschiedsgericht kann weitere Maßnahmen, insbesondere solche, die
                                          sich aus technischen oder organisatorischen Neuerungen ergeben, auf Antrag des
                                          Bundesvorstands als Akutmaßnahmen anerkennen.

                                            § 4 Weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder auf dem Marktplatz
                                            (1) Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder mit Nutzer*innenkonto kann der
                                            Bundesvorstand nach § 5 (1) der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gegen
                                            Parteimitglieder eine Sperre über die 72 Stunden hinaus verhängen.

                                              (2) Gegen diese Sperre kann das betroffene Parteimitglied beim
                                              Bundesschiedsgericht Beschwerde einlegen. Sofern das Bundesschiedsgericht nichts
                                              anderes verfügt, bleibt das betroffene Parteimitglied bis zum Urteil gesperrt.

                                                (3) Der Bundesvorstand kann für das Beschwerdeverfahren auch ein Mitglied des
                                                Betriebsteams, das nicht Mitglied des Bundesvorstands ist, hinzuziehen.

                                                  (4) Mit einem Parteiausschluss ist auch das Nutzer*innenkonto auf unbestimmte
                                                  Zeit zu sperren. Über die Dauer der Sperre entscheidet der Bundesvorstand, sie
                                                  endet aber automatisch bei einer Wiederaufnahme in die Partei.

                                                    § 5 Weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder auf dem Marktplatz
                                                    (1) Als weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder mit Nutzer*innenkonto können
                                                    der Bundesvorstand oder das Betriebsteam im Namen des Bundesvorstands einen
                                                    Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer bei einer Kommission beantragen.
                                                    Bis zur Entscheidung der Kommission ist das Nichtmitglied von der Nutzung des
                                                    Marktplatzes auszuschließen, sofern die Kommission nichts anderes verfügt.

                                                      (2) In diesen Fällen tritt das Bundesschiedsgericht als Kommission zusammen.
                                                      Für diese Verfahren gelten §§ 2 (2-5), 4, 6 (2), 8, 9, 10, 11 und 13 der
                                                      Schiedsgerichtsordnung entsprechend.

                                                        (3) Die Kommission kann dem Bundesvorstand die Beendigung des
                                                        Beweger*innenstatus, sofern vorhanden, eines Nichtmitglieds nach § 4 (3) der
                                                        Satzung empfehlen.

                                                          (4) Mit der Beendigung des Beweger*innenstatus nach § 4 (3) der Satzung von
                                                          DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann das Nutzer*innenkonto auf Anordnung des
                                                          Bundesvorstands gesperrt werden. Über die Dauer dieser Sperre entscheidet der
                                                          Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einem Wiederaufleben des
                                                          Beweger*innenstatus oder einer Aufnahme in die Partei.

                                                            § 6 Änderung der Marktplatzordnung
                                                            (1) Die Marktplatzordnung kann vom Bundesparteitag geändert werden.

                                                              (2) Der Bundesvorstand kann im Plenum einen Vorschlag zur Änderung der
                                                              Marktplatzordnung einbringen. Dieser tritt unmittelbar in die Diskussionsphase
                                                              ein und durchläuft dann wie eine Initiative die Diskussionsphase, die
                                                              Überarbeitungsphase und die Abstimmungsphase. Als Initiator*innen fungieren die
                                                              Mitglieder des Bundesvorstands. Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn mehr Ja-
                                                              Stimmen als Nein-Stimmen abgegeben werden. In diesem Fall werden die
                                                              vorgeschlagenen Änderungen vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der
                                                              Bestätigung des nächstfolgenden Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit.

                                                              Begründung

                                                                Dieser Antrag wurde auf Anraten von Felix neu als eigene Ordnung eingereicht.

                                                                  Auf dem letzten Bundesparteitag gab es zwei Anträge zu diesem Thema, die miteinander konkurriert haben. Nun haben wir als Marktplatzmoderation einen neuen Entwurf erstellt, der die grundlegenden Probleme des MPs in der AO sowie das Mitgliedervotum des letzten BPTs berücksichtigt hat. Wir hätten diesen gerne mit dem Bundesschiedsgericht abgestimmt, haben von dort allerdings, mit einer Ausnahme, keinerlei Rückmeldung erhalten.

                                                                    1. Diese Änderungs stellt die Gleichbehandlung von Mitgliedern und Bewegern sicher, wie sie der BPT gewünscht hat, soweit das Parteiengesetz dies zulässt.

                                                                      1. Der Marktplatz und die Moderation bekommen ein System der Absicherung und eine unabhängige Prüfung. Es wird ein rechtsstaatliches System etabliert.

                                                                        1. Der Bundesvorstand ist nach TMG Vorgesetzter der Mods, allerdings wird dieser dadurch entlastet, dass das BSG nun genau definierte Aufgaben in Bezug auf den MP bekommt, jedoch nicht, wie auch das Votum des letzten BPTs ergeben hat, für jeden kleinen Zug, sondern für die wichtigen Dinge (z.B. Sperren)

                                                                          1. Die Mitgliedschaft auf dem MP wird als Mitgliedsrecht anerkannt.

                                                                            1. Ansonsten ist dieser Antrag, mit Ausnahme der oben genannten Punkte, eine Paragraphisierung der aktuellen Moderationspraxis.

                                                                              1. Es ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Demokratisierung des Marktplatzes.

                                                                              Änderungsanträge

                                                                              keine

                                                                              Kommentare

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