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A6-001: Marktplatzordnung

Antrag: Marktplatzordnung
Antragsteller*in: Sebastian Peter Wiedemeier
Status:Eingereicht
Eingereicht: 14.06.2019, 20:41

Antragstext

Von Zeile 1 bis 3:

§1§ 1 Der Marktplatz der Ideen
(1) Der Marktplatz der Ideen (kurz: Marktplatz) ist ein Onlineangebot der Partei, die vertreten durch den Bundesvorstand auch dessen Betreiberin nach TMGTelemediengesetz

Von Zeile 4 bis 11:

(2) Nutzer*in im Sinne dieser Ordnung ist jede*r mit einem Nutzer*innenkonto auf dem Marktplatz.

§2§ 2 Betrieb des Marktplatzes
(1) Für den Marktplatz wird vom Bundesvorstand ein aus Administration und Moderation bestehendes Betriebsteam berufen, dass direkt dem Bundesvorstand unterstellt ist.

(2) Das Betriebsteam ist für die organisatorische und technische Gestaltung des Marktplatzes zuständig. Es hat die Möglichkeit der inhaltlichen Arbeit für Beweger*innen und Mitglieder auf dem Marktplatz zu gewährleisten.

(2) Das Betriebsteam ist dafür zuständig, den Marktplatz organisatorisch und technisch so zu gestalten, dass Beweger*innen und Parteimitglieder darauf inhaltlich arbeiten können.

Von Zeile 15 bis 16:

  • Dokumentation und Transparenz der Arbeit des Betriebsteams
  • der Transparenz des Teams

Von Zeile 21 bis 26:

Letztentscheidungskompetenz.

§3 Moderation des Marktplatzes
(1) Das Betriebsteam sowie der Bundesvorstand können eigene Regelungen betreffend den Marktplatz erlassen, solange diese nicht gegen die Satzung, ihr gleichgestellte Ordnungen oder die Grundwerte verstoßen.

§ 3 Moderation des Marktplatzes
(1) Das Betriebsteam sowie der Bundesvorstand können Regeln betreffend den Marktplatz erlassen.

(2) RegelungenRegeln, die vom Betriebsteam oder dem Bundesvorstand erlassen werden, dürfen nicht gegen die Satzung, die Ordnungen oder die Grundwerte der Partei verstoßen. Sie

In Zeile 36 einfügen:

  • die Bestimmung eines Beteiligungsrahmens in Form von temporären Beitragsbegrenzungen für alle oder einzelne

Von Zeile 45 bis 58:

sich aus technischen oder organisatorischen Neuerungen ergeben, auf Antrag des Betriebsteams oder des Bundesvorstands als Akutmaßnahmen anerkennen.

§3.1 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder auf dem Marktplatz
(1) Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder kann das Betriebsteam im Namen des Bundesvorstands einen Ausschluss für längere Zeit, aber nicht länger als 30 Tage, beim Bundesschiedsgericht beantragen. Bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts ist das Mitglied von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen.

(2) Der Bundesvorstand kann nach § 5 (1) der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gegen Mitglieder eine Sperre über die 30 Tage hinaus verhängen. In diesem Fall kann er bestimmen, dass ein Mitglied des Betriebsteams stellvertretend als Mitantragssteller fungiert.

§ 4 Weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder auf dem Marktplatz
(1) Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder mit Nutzer*innenkonto kann der Bundesvorstand nach § 5 (1) der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gegen Parteimitglieder eine Sperre über die 72 Stunden hinaus verhängen.

(2) Gegen diese Sperre kann das betroffene Parteimitglied beim Bundesschiedsgericht Beschwerde einlegen. Sofern das Bundesschiedsgericht nichts anderes verfügt, bleibt das betroffene Parteimitglied bis zum Urteil gesperrt.

(3) Der Bundesvorstand kann für das Beschwerdeverfahren auch ein Mitglied des Betriebsteams, das nicht Mitglied des Bundesvorstands ist, hinzuziehen.

(3)(4) Mit einem Parteiausschluss ist auch das NutzerkontoNutzer*innenkonto auf unbestimmte Zeit zu sperren. DieÜber die Dauer dieserder Sperre obliegt dementscheidet der Bundesvorstand, sie endet aber

Von Zeile 60 bis 66:

§3.2§ 5 Weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder auf dem Marktplatz
(1) Als weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder kannmit Nutzer*innenkonto können der Bundesvorstand oder das Betriebsteam einen Ausschluss im Namen des Bundesvorstands einen Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer bei einer Kommission beantragen. Bis zur Entscheidung der Kommission ist das Nichtmitglied von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen, sofern die Kommission nichts anderes verfügt.

(2) In Fällen, die Beweger*innen betreffen,diesen Fällen tritt das Bundesschiedsgericht als Kommission zusammen. Für diese Verfahren gelten §§ 2 (2[Leerzeichen]-5), 4, 6 (2), 8, 9, 10,

In Zeile 69:

Beweger*innenstatus einer Person, sofern vorhanden, eines Nichtmitglieds nach §4§ 4 (3) der Satzung empfehlen.

Von Zeile 71 bis 77:

DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann das Nutzerkonto eines BenutzersNutzer*innenkonto auf GeheißAnordnung des Bundesvorstands gesperrt werden. DieÜber die Dauer dieser Sperre obliegt dementscheidet der Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einer Wiederaufnahme als Beweger*ineinem Wiederaufleben des Beweger*innenstatus oder einer Aufnahme in die Partei.

§4§ 6 Änderung der Marktplatzordnung
(1) Die Marktplatzordnung kann auf einemvom Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit der abstimmenden Mitglieder geändert werden.

In Zeile 79 einfügen:

Marktplatzor

Begründung

Anpassungen der vorgeschlagenen Marktplatzordnung nach Rücksprache mit den Papiertiger*innen, darunter Synchronisation mit der Schiedsgerichtsordnung und sprachliche Korrekturen.

Änderungsanträge

keine

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