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  1. Bundesparteitag
  2. A6

A6: Marktplatzordnung

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    Der Antragsschluss ist vorbei.
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Veranstaltung:5. Bundesparteitag von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Tagesordnungspunkt:TOP 12 Verschiedenes
Antragsteller*in:Sebastian Peter Wiedemeier
Status:Eingereicht
Eingereicht:01.06.2019, 20:52

Antragstext

  • A6-021
  • A6-001

§1 Der Marktplatz der Ideen
(1) Der Marktplatz der Ideen (kurz: Marktplatz) ist ein Onlineangebot der
Partei, die vertreten durch den Bundesvorstand auch dessen Betreiber nach TMG
ist.

Änderungsantrag A6-021

, gestellt von: Karin Czerwinski
Bezieht sich auf insgesamt 8 Absätze

§1 Der Marktplatz der Ideen
(1) Der Marktplatz der Ideen (kurz: Marktplatz) ist ein Onlineangebot der Partei, die vertreten durch den Bundesvorstand auch dessen Betreiber nach TMG ist.

Änderungsantrag A6-001

, gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

§1§ 1 Der Marktplatz der Ideen
(1) Der Marktplatz der Ideen (kurz: Marktplatz) ist ein Onlineangebot der Partei, die vertreten durch den Bundesvorstand auch dessen Betreiberin nach TMGTelemediengesetz ist.

(2) Nutzer*in im Sinne dieser Ordnung ist jede*r mit einem Nutzer*innenkonto auf dem Marktplatz.

  • A6-021
  • A6-001

§2 Betrieb des Marktplatzes
(1) Für den Marktplatz wird vom Bundesvorstand ein aus Administration und
Moderation bestehendes Betriebsteam berufen, dass direkt dem Bundesvorstand
unterstellt ist.

Änderungsantrag A6-021

, gestellt von: Karin Czerwinski
Bezieht sich auf insgesamt 8 Absätze

§2 Betrieb des Marktplatzes
(1) Für den Marktplatz wird vom Bundesvorstand ein aus Administration und Moderation bestehendes Betriebsteam berufen, dass direkt dem Bundesvorstand unterstellt ist.

Änderungsantrag A6-001

, gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

§2§ 2 Betrieb des Marktplatzes
(1) Für den Marktplatz wird vom Bundesvorstand ein aus Administration und Moderation bestehendes Betriebsteam berufen, dass direkt dem Bundesvorstand unterstellt ist.

  • A6-001

(2) Das Betriebsteam ist für die organisatorische und technische Gestaltung des
Marktplatzes zuständig. Es hat die Möglichkeit der inhaltlichen Arbeit für
Beweger*innen und Mitglieder auf dem Marktplatz zu gewährleisten.

Änderungsantrag A6-001

, gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

(2) Das Betriebsteam ist für die organisatorische und technische Gestaltung des Marktplatzes zuständig. Es hat die Möglichkeit der inhaltlichen Arbeit für Beweger*innen und Mitglieder auf dem Marktplatz zu gewährleisten.

(2) Das Betriebsteam ist dafür zuständig, den Marktplatz organisatorisch und technisch so zu gestalten, dass Beweger*innen und Parteimitglieder darauf inhaltlich arbeiten können.

    (3) Das Betriebsteam gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Diese enthält
    insbesondere Regelungen zu:

      • internen Strukturen, Verwaltung und Arbeitsweisen
      • A6-001
      • Dokumentation der Arbeit des Betriebsteams

      Änderungsantrag A6-001

      , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
      Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze
      • Dokumentation und Transparenz der Arbeit des Betriebsteams
      • A6-001
      • der Transparenz des Teams

      Änderungsantrag A6-001

      , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
      Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze
      • der Transparenz des Teams

        (4) Das Betriebsteam kann weitere untergliederte Teams schaffen, die es bei
        seiner Aufgabe unterstützen.

        • A6-021
        • A6-001

        (5) Sind die Zuständigkeiten den Marktplatz betreffend zwischen dem Betriebsteam
        und einem anderen Team unklar, hat das Betriebsteam die
        Letzentscheidungskompetenz.

        Änderungsantrag A6-021

        , gestellt von: Karin Czerwinski
        Bezieht sich auf insgesamt 8 Absätze

        (5) Sind die Zuständigkeiten den Marktplatz betreffend zwischen dem Betriebsteam und einem anderen Team unklar, hat das Betriebsteam die Letztentscheidungskompetenz.

        Änderungsantrag A6-001

        , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
        Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

        (5) Sind die Zuständigkeiten den Marktplatz betreffend zwischen dem Betriebsteam und einem anderen Team unklar, hat das Betriebsteam die Letztentscheidungskompetenz.

        • A6-021
        • A6-001

        §3 Moderation des Marktplatzes
        (1) Das Betriebsteam sowie der Bundesvorstand können eigene Regelungen
        betreffend den Marktplatz erlassen, solange diese nicht gegen die Satzung, ihr
        gleichgestellte Ordnungen oder die Grundwerte verstoßen.

        Änderungsantrag A6-021

        , gestellt von: Karin Czerwinski
        Bezieht sich auf insgesamt 8 Absätze

        §3 Moderation des Marktplatzes
        (1) Das Betriebsteam sowie der Bundesvorstand können eigene Regelungen betreffend den Marktplatz erlassen, solange diese nicht gegen die Satzung, ihr gleichgestellte Ordnungen oder die Grundwerte verstoßen.

        Änderungsantrag A6-001

        , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
        Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

        §3 Moderation des Marktplatzes
        (1) Das Betriebsteam sowie der Bundesvorstand können eigene Regelungen betreffend den Marktplatz erlassen, solange diese nicht gegen die Satzung, ihr gleichgestellte Ordnungen oder die Grundwerte verstoßen.
        § 3 Moderation des Marktplatzes
        (1) Das Betriebsteam sowie der Bundesvorstand können Regeln betreffend den Marktplatz erlassen.

        • A6-001

        (2) Regelungen, die vom Betriebsteam oder dem Bundesvorstand erlassen werden,
        können auf Antrag vom Bundesschiedsgericht geprüft werden.

        Änderungsantrag A6-001

        , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
        Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

        (2) RegelungenRegeln, die vom Betriebsteam oder dem Bundesvorstand erlassen werden, dürfen nicht gegen die Satzung, die Ordnungen oder die Grundwerte der Partei verstoßen. Sie können auf Antrag vom Bundesschiedsgericht geprüft werden.

          (3) Zur Durchsetzung der Regeln, der Grundwerte sowie der Ordnungen der Partei
          ist das Betriebsteam berechtigt, folgende Akutmaßnahmen zu verhängen:

            • das Löschen, Ausblenden, Verschieben und gekennzeichnete Editieren eines
              Beitrags
              • das Löschen, Ausblenden, Verschieben, Schließen und gekennzeichnete
                Editieren eines Threads
                • das Sperren oder Stummschalten von Nutzer*innen für bis zu 72 Stunden
                  • das Aussprechen offizieller Warnungen
                  • A6-001
                  • die Bestimmung eines Beteiligungsrahmens für alle oder einzelne
                    Nutzer*innen

                  Änderungsantrag A6-001

                  , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
                  Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze
                  • die Bestimmung eines Beteiligungsrahmens in Form von temporären Beitragsbegrenzungen für alle oder einzelne Nutzer*innen
                    • die Möglichkeit, eine*n Nutzer*in, einen Thread oder einzelne Worte auf
                      einen aktiven Moderationsstatus zu setzen

                      (4) Gegen eine Akutmaßnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Das Betriebsteam
                      kann interne Beschwerdemöglichkeiten gegen eine Akutmaßnahme schaffen. Der
                      Bundesvorstand kann mögliche Missbrauchsfälle von Akutmaßnahmen durch das
                      Bundesschiedsgericht prüfen lassen.

                      • A6-001

                      (5) Das Bundesschiedsgericht kann weitere Maßnahmen, insbesondere solche, die
                      sich aus technischen oder organisatorischen Neuerungen ergeben, auf Antrag des
                      Betriebsteams oder des Bundesvorstands als Akutmaßnahmen anerkennen.

                      Änderungsantrag A6-001

                      , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
                      Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

                      (5) Das Bundesschiedsgericht kann weitere Maßnahmen, insbesondere solche, die sich aus technischen oder organisatorischen Neuerungen ergeben, auf Antrag des Betriebsteams oder des Bundesvorstands als Akutmaßnahmen anerkennen.

                      • A6-021
                      • A6-001

                      §3.1 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder auf dem Marktplatz
                      (1) Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder kann das Betriebsteam im Namen
                      des Bundesvorstands einen Ausschluss für längere Zeit, aber nicht länger als 30
                      Tage, beim Bundesschiedsgericht beantragen. Bis zur Entscheidung des
                      Bundesschiedsgerichts ist das Mitglied von der Nutzung des Marktplatzes
                      auszuschließen.

                      Änderungsantrag A6-021

                      , gestellt von: Karin Czerwinski
                      Bezieht sich auf insgesamt 8 Absätze

                      §3.1 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder auf dem Marktplatz
                      (1) Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder kann das Betriebsteam im Namen des Bundesvorstands einen Ausschluss für längere Zeit, aber nicht länger als 30 Tage, beim Bundesschiedsgericht beantragen. Bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts ist das Mitglied von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen.

                      Änderungsantrag A6-001

                      , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
                      Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

                      §3.1 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder auf dem Marktplatz
                      (1) Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder kann das Betriebsteam im Namen des Bundesvorstands einen Ausschluss für längere Zeit, aber nicht länger als 30 Tage, beim Bundesschiedsgericht beantragen. Bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts ist das Mitglied von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen.

                      § 4 Weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder auf dem Marktplatz
                      (1) Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder mit Nutzer*innenkonto kann der Bundesvorstand nach § 5 (1) der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gegen Parteimitglieder eine Sperre über die 72 Stunden hinaus verhängen.

                      (2) Gegen diese Sperre kann das betroffene Parteimitglied beim Bundesschiedsgericht Beschwerde einlegen. Sofern das Bundesschiedsgericht nichts anderes verfügt, bleibt das betroffene Parteimitglied bis zum Urteil gesperrt.

                      • A6-001

                      (2) Der Bundesvorstand kann nach § 5 (1) der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
                      gegen Mitglieder eine Sperre über die 30 Tage hinaus verhängen. In diesem Fall
                      kann er bestimmen, dass ein Mitglied des Betriebsteams stellvertretend als
                      Mitantragssteller fungiert.

                      Änderungsantrag A6-001

                      , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
                      Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

                      (2) Der Bundesvorstand kann nach § 5 (1) der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gegen Mitglieder eine Sperre über die 30 Tage hinaus verhängen. In diesem Fall kann er bestimmen, dass ein Mitglied des Betriebsteams stellvertretend als Mitantragssteller fungiert.

                      (3) Der Bundesvorstand kann für das Beschwerdeverfahren auch ein Mitglied des Betriebsteams, das nicht Mitglied des Bundesvorstands ist, hinzuziehen.

                      • A6-001

                      (3) Mit einem Parteiausschluss ist auch das Nutzerkonto auf unbestimmte Zeit zu
                      sperren. Die Dauer dieser Sperre obliegt dem Bundesvorstand, sie endet aber
                      automatisch bei einer Wiederaufnahme in die Partei.

                      Änderungsantrag A6-001

                      , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
                      Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

                      (3)(4) Mit einem Parteiausschluss ist auch das NutzerkontoNutzer*innenkonto auf unbestimmte Zeit zu sperren. DieÜber die Dauer dieserder Sperre obliegt dementscheidet der Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einer Wiederaufnahme in die Partei.

                      • A6-021
                      • A6-001

                      §3.2 Weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder auf dem Marktplatz
                      (1) Als weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder kann das Betriebsteam einen
                      Ausschluss im Namen des Bundesvorstands für längere Zeit oder auf Dauer bei
                      einer Kommission beantragen. Bis zur Entscheidung der Kommission ist das
                      Nichtmitglied von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen.

                      Änderungsantrag A6-021

                      , gestellt von: Karin Czerwinski
                      Bezieht sich auf insgesamt 8 Absätze

                      §3.2 Weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder auf dem Marktplatz
                      (1) Als weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder kann das Betriebsteam einen Ausschluss im Namen des Bundesvorstands für längere Zeit oder auf Dauer bei einer Kommission beantragen. Bis zur Entscheidung der Kommission ist das Nichtmitglied von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen.

                      Änderungsantrag A6-001

                      , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
                      Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

                      §3.2§ 5 Weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder auf dem Marktplatz
                      (1) Als weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder kannmit Nutzer*innenkonto können der Bundesvorstand oder das Betriebsteam einen Ausschluss im Namen des Bundesvorstands einen Ausschluss für längere Zeit oder auf Dauer bei einer Kommission beantragen. Bis zur Entscheidung der Kommission ist das Nichtmitglied von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen, sofern die Kommission nichts anderes verfügt.

                      • A6-001

                      (2) In Fällen, die Beweger*innen betreffen, tritt das Bundesschiedsgericht als
                      Kommission zusammen. Für diese Verfahren gelten §§ 2 (2 -5), 4, 6 (2), 8, 9, 10,
                      11 und 13 der Schiedsgerichtsordnung entsprechend.

                      Änderungsantrag A6-001

                      , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
                      Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

                      (2) In Fällen, die Beweger*innen betreffen,diesen Fällen tritt das Bundesschiedsgericht als Kommission zusammen. Für diese Verfahren gelten §§ 2 (2 -5), 4, 6 (2), 8, 9, 10, 11 und 13 der Schiedsgerichtsordnung entsprechend.

                      • A6-001

                      (3) Die Kommission kann dem Bundesvorstand die Beendigung des
                      Beweger*innenstatus einer Person nach §4 (3) der Satzung empfehlen.

                      Änderungsantrag A6-001

                      , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
                      Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

                      (3) Die Kommission kann dem Bundesvorstand die Beendigung des Beweger*innenstatus einer Person, sofern vorhanden, eines Nichtmitglieds nach §4§ 4 (3) der Satzung empfehlen.

                      • A6-001

                      (4) Mit der Beendigung des Beweger*innenstatus nach § 4 (3) der Satzung von
                      DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann das Nutzerkonto eines Benutzers auf Geheiß des
                      Bundesvorstands gesperrt werden. Die Dauer dieser Sperre obliegt dem
                      Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einer Wiederaufnahme als
                      Beweger*in oder einer Aufnahme in die Partei.

                      Änderungsantrag A6-001

                      , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
                      Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

                      (4) Mit der Beendigung des Beweger*innenstatus nach § 4 (3) der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann das Nutzerkonto eines BenutzersNutzer*innenkonto auf GeheißAnordnung des Bundesvorstands gesperrt werden. DieÜber die Dauer dieser Sperre obliegt dementscheidet der Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einer Wiederaufnahme als Beweger*ineinem Wiederaufleben des Beweger*innenstatus oder einer Aufnahme in die Partei.

                      • A6-021
                      • A6-001

                      §4 Änderung der Marktplatzordnung
                      (1) Die Marktplatzordnung kann auf einem Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit
                      der abstimmenden Mitglieder geändert werden.

                      Änderungsantrag A6-021

                      , gestellt von: Karin Czerwinski
                      Bezieht sich auf insgesamt 8 Absätze

                      §4 Änderung der Marktplatzordnung
                      (1) Die Marktplatzordnung kann auf einem Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit der abstimmenden Mitglieder geändert werden.

                      Änderungsantrag A6-001

                      , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
                      Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

                      §4§ 6 Änderung der Marktplatzordnung
                      (1) Die Marktplatzordnung kann auf einemvom Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit der abstimmenden Mitglieder geändert werden.

                      • A6-021
                      • A6-001

                      (2) Der Bundesvorstand kann im Plenum einen Vorschlag zur Änderung der
                      Marktplatzodnung einbringen. Dieser tritt unmittelbar in die Diskussionsphase
                      ein und durchläuft dann wie eine Initiative die Diskussionsphase, die
                      Überarbeitungsphase und die Abstimmungsphase. Als Initiator*innen fungieren die
                      Mitglieder des Bundesvorstands. Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn mehr Ja-
                      Stimmen als Nein-Stimmen abgegeben werden. In diesem Fall werden die
                      vorgeschlagenen Änderungen vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der
                      Bestätigung des nächstfolgenden Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit.

                      Änderungsantrag A6-021

                      , gestellt von: Karin Czerwinski
                      Bezieht sich auf insgesamt 8 Absätze

                      (2) Der Bundesvorstand kann im Plenum einen Vorschlag zur Änderung der Marktplatzordnung einbringen. Dieser tritt unmittelbar in die Diskussionsphase
                      ein und durchläuft dann wie eine Initiative die Diskussionsphase, die Überarbeitungsphase und die Abstimmungsphase. Als Initiator*innen fungieren die
                      Mitglieder des Bundesvorstands. Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen abgegeben werden. In diesem Fall werden die vorgeschlagenen Änderungen vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der Bestätigung des nächstfolgenden Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit.

                      Änderungsantrag A6-001

                      , gestellt von: Sebastian Peter Wiedemeier
                      Bezieht sich auf insgesamt 19 Absätze

                      (2) Der Bundesvorstand kann im Plenum einen Vorschlag zur Änderung der Marktplatzordnung einbringen. Dieser tritt unmittelbar in die Diskussionsphase ein und durchläuft dann wie eine Initiative die Diskussionsphase, die Überarbeitungsphase und die Abstimmungsphase. Als Initiator*innen fungieren die Mitglieder des Bundesvorstands. Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen abgegeben werden. In diesem Fall werden die vorgeschlagenen Änderungen vorläufig unmittelbar wirksam. Sie bedürfen der Bestätigung des nächstfolgenden Bundesparteitags mit einfacher Mehrheit.

                      Begründung

                        Dieser Antrag wurde auf Anraten von Felix neu als eigene Ordnung eingereicht.

                          Auf dem letzten Bundesparteitag gab es zwei Anträge zu diesem Thema, die miteinander konkurriert haben. Nun haben wir als Marktplatzmoderation einen neuen Entwurf erstellt, der die grundlegenden Probleme des MPs in der AO sowie das Mitgliedervotum des letzten BPTs berücksichtigt hat. Wir hätten diesen gerne mit dem Bundesschiedsgericht abgestimmt, haben von dort allerdings, mit einer Ausnahme, keinerlei Rückmeldung erhalten.

                            1. Diese Änderungs stellt die Gleichbehandlung von Mitgliedern und Bewegern sicher, wie sie der BPT gewünscht hat, soweit das Parteiengesetz dies zulässt.

                              1. Der Marktplatz und die Moderation bekommen ein System der Absicherung und eine unabhängige Prüfung. Es wird ein rechtsstaatliches System etabliert.

                                1. Der Bundesvorstand ist nach TMG Vorgesetzter der Mods, allerdings wird dieser dadurch entlastet, dass das BSG nun genau definierte Aufgaben in Bezug auf den MP bekommt, jedoch nicht, wie auch das Votum des letzten BPTs ergeben hat, für jeden kleinen Zug, sondern für die wichtigen Dinge (z.B. Sperren)

                                  1. Die Mitgliedschaft auf dem MP wird als Mitgliedsrecht anerkannt.

                                    1. Ansonsten ist dieser Antrag, mit Ausnahme der oben genannten Punkte, eine Paragraphisierung der aktuellen Moderationspraxis.

                                      1. Es ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Demokratisierung des Marktplatzes.

                                      Änderungsanträge

                                      • A6-001 (Sebastian Peter Wiedemeier, Eingereicht)
                                      • A6-021 (Karin Czerwinski, Eingereicht)

                                      Kommentare

                                      01.06.2019

                                      Felix Pahl:

                                      > Dieser Antrag wurde auf Anraten von Felix neu als eigene Ordnung eingereicht.

                                      Damit ist gemeint, dass ich geraten hab, dass der Antrag wenn, dann als eigene Ordnung eingereicht wird; nicht, dass ich geraten hab, den Antrag einzubringen :-)
                                      02.06.2019

                                      Sebastian Peter Wiedemeier:

                                      Sorry, missverständlich ausgedrückt :)
                                        Du musst dich einloggen, um Kommentare schreiben zu können.
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