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S1-020-020-3: Abstimmungsordnung gemäß S1-020

Antrag: Abstimmungsordnung gemäß S1-020
Antragsteller*in: Florian Stinner, Sara da Piedade Gomes
Status:Zurückgezogen
Eingereicht: 12.06.2019, 20:27

Antragstext

Von Zeile 20 bis 23 löschen:

von Abstimmungen übernimmt der Vorstand der Bundespartei.

(5) Initiativen unterhalb der Bundesebene dürfen nur aus Ebenen eingebracht werden, in denen Beweger*innen und Mitglieder einen Wohnsitz haben.

Von Zeile 42 bis 44:

(3) Alle Abstimmungsberechtigten können jede Initiative unterstützenInitiativen in allen Ebenen unterstützen, aber ausschließlich Abstimmungsberechtigte, die einen Wohnsitz, Zweitwohnsitz oder sonstigen durch Antrag darzubringenden Grund einer Abstimmungsberechtigung in der betreffenden Ebene unterhalb der Bundesebene haben, können darüberin dieser Unterebene über entsprechende Initiativen abstimmen.

In Zeile 172 löschen:

entspricht und ob die korrekte Ebene ausgewählt wurde.Wenn das Prüfungsteam zu

In Zeile 213 einfügen:

wurde.

(11) Das Prüfungsteam prüft Initiativen daraufhin, ob diese in die korrekte Ebene eingestuft wurden, und ordnet sie ggf. der korrekten Ebene zu.

Begründung

Durch die ersten errungenen Mandate sind wir als DEMOKRATIE IN BEWEGUNG nun in der Lage zu zeigen, wie großartig unser Initiativprinzip ist. Es muss sich beweisen und deswegen sollten wir Instrumente der Fremdbestimmung nicht länger in unserer Satzung führen. Die Tübinger*innen (zum Beispiel) haben diesen Punkt bereits seit längerem eingeklagt und da das Initiativprinzip nun u.a. in Tübingen handlungsrelevant wird sollten wir auch bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG subsidiaritäre Strukturen einführen.

Es gibt Expert*innen von NGOs, die sich bundesweit für ein Thema engagieren. Das Thema wird aber in der Landesgesetzgebung geregelt. Es sollte weiterhin möglich sein, dass die Expert*innen selbst, Initiativen für eine Ebene einreichen, der sie geographisch nicht angehören. Wir wollen doch die bestmöglichen - also sachgerechte - Programminhalte

Änderungsanträge

keine

Kommentare

13.06.2019

Felix Pahl:

Uns ist gestern abend im Papiertiger\*innen-Call aufgefallen, dass die beiden neuen Versionen Eurer Anträge (S1-020 und S1-045) insofern nicht zusammenpassen, als für die Berechnung des Quorums gemäß S1-020 anhand der Aktiven in einer bestimmten Ebene bekannt sein müsste, wer in dieser Ebene wohnt, aber gemäß der neuen Version von S1-045 müssen das nicht alle angeben, so dass wir diese Information gar nicht haben, oder?
13.06.2019

Sara da Piedade Gomes:

Ich sehe nicht wo ihr bei s1-045 lest dass man das nicht muss...
13.06.2019

Felix Pahl:

"Wenn Abstimmungsberechtigte für Ebenen unterhalb der Bundesebene abstimmen wollen, müssen sie..." -- das heißt doch, dass man, um auf Bundesebene abstimmen zu können, keinen Wohnsitznachweis erbringen muss? D.h. wir wissen dann nicht, wieviele Abstimmungsberechtigte es im Gebiet der Ebene gibt, nur, wieviele davon ihren Wohnsitz nachgewiesen haben?
13.06.2019

Sara da Piedade Gomes:

um auf Bundesebene abstimmen zu können, keinen Wohnsitznachweis erbringen muss?
- Richtig.

D.h. wir wissen dann nicht, wieviele Abstimmungsberechtigte es im Gebiet der Ebene gibt, nur, wieviele davon ihren Wohnsitz nachgewiesen haben?
- Genau. Weil nur menschen, die ihre Wohnsitze oder andere Gründe nachgewisen sind Abstimmungsberechtigte und davon ist ein Teil aktiv:
(3) Eine abstimmungsberechtigte Person gilt als aktiv, wenn sie in den
zurückliegenden sechs Monaten im Plenum eine Aktivität ausgeführt hat.
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