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S1-020-020-2: Abstimmungsordnung gemäß S1-020

Antrag: Abstimmungsordnung gemäß S1-020
Antragsteller*in: Florian Stinner, Sara Cristina da Piedade Gomes
Status:Zurückgezogen
Eingereicht: 11.06.2019, 18:34

Antragstext

Von Zeile 20 bis 23 löschen:

von Abstimmungen übernimmt der Vorstand der Bundespartei.

(5) Initiativen unterhalb der Bundesebene dürfen nur aus Ebenen eingebracht werden, in denen Beweger*innen und Mitglieder einen Wohnsitz haben.

Von Zeile 42 bis 44:

(3) Alle Abstimmungsberechtigten können jede InitiativeInitiativen in allen Ebenen unterstützen aber ausschließlich Abstimmungsberechtigte, (die einen Wohnsitz, Zweitwohnsitz oder sonstigen durch Antrag darzubringenden Grund einer Abstimmungsberechtigung) in der betreffenden Ebene unterhalb der Bundesebene haben, können darüberin dieser Unterebene über entsprechende Initiativen abstimmen.

In Zeile 172 löschen:

entspricht und ob die korrekte Ebene ausgewählt wurde.Wenn das Prüfungsteam zu

In Zeile 213 einfügen:

wurde.

(11) Das Prüfungsteam prüft Initiativen daraufhin, ob diese in die korrekte Ebene eingestuft wurde und ordnet sie ggf. der korrekten Ebene zu.

Begründung

Durch die ersten errungenen Mandate sind wir als DEMOKRATIE IN BEWEGUNG nun in der Lage zu zeigen, wie großartig unser Initiativprinzip ist. Es muss sich beweisen und deswegen sollten wir Instrumente der Fremdbestimmung nicht länger in unserer Satzung führen. Die Tübinger*innen (zum Beispiel) haben diesen Punkt bereits seit längerem eingeklagt und da das Initiativprinzip nun u.a. in Tübingen handlungsrelevant wird sollten wir auch bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG subsidiaritäre Strukturen einführen.

Es gibt Expert*innen von NGOs, die sich bundesweit für ein Thema engagieren. Das Thema wird aber in der Landesgesetzgebung geregelt. Es sollte weiterhin möglich sein, dass die Expert*innen selbst, Initiativen für eine Ebene einreichen, der sie geographisch nicht angehören. Wir wollen doch die bestmöglichen - also sachgerechte - Programminhalte

Änderungsanträge

keine

Kommentare

12.06.2019

Felix Pahl:

(3) verstehe ich nicht. Der Satz ist ohne den Klammereinschub ungrammatisch, insofern ist nicht klar, was die Klammern bedeuten. Könnte man die weglassen (bzw. die öffnende Klammer durch ein Komma ersetzen)? Dann würde ich den Satz verstehen.
12.06.2019

Sara da Piedade Gomes:

https://antraege.bewegung.jetzt/web/bpt/Abstimmungsordnung_gemaess_S1-020-11594/167
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