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S1-020-020: Abstimmungsordnung gemäß S1-020

Antrag: Abstimmungsordnung gemäß S1-020
Antragsteller*in: Michaela Zimmermann
Status:Zurückgezogen
Eingereicht: 11.06.2019, 10:46

Antragstext

Von Zeile 20 bis 23 löschen:

von Abstimmungen übernimmt der Vorstand der Bundespartei.

(5) Initiativen unterhalb der Bundesebene dürfen nur aus Ebenen eingebracht werden, in denen Beweger*innen und Mitglieder einen Wohnsitz haben.

Begründung

Die Auswahl von Ebenen bei der Einreichung einer Initiative sollte sich nicht nach der Organisationseinheit / dem Wohnort der Initiator*innen, sondern nach der Gesetzgebung richten.

Beispiel: Es gibt Expert*innen von NGOs, die sich bundesweit für ein Thema engagieren. Das Thema wird aber in der Landesgesetzgebung geregelt. Es sollte weiterhin möglich sein, dass die Expert*innen selbst, Initiativen für eine Ebene einreichen, der sie geographisch nicht angehören. Wir wollen doch die bestmöglichen - also sachgerechte - Programminhalte. Wer dann über die Initiativen abstimmt, ist eine andere Frage.

Änderungsanträge

keine

Kommentare

11.06.2019

Sara Christina da Piedade Gomes:

https://antraege.bewegung.jetzt/web/bpt/Abstimmungsordnung_gemaess_S1-020-11594/165
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