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S1-045-geändert: Abstimmungsordnung

Antrag: Abstimmungsordnung
Antragsteller*in: Florian Stinner, Sara Gomes
Status:Eingereicht
Eingereicht: 22.06.2019, 10:11

Antragstext

Von Zeile 45 bis 48:

(1) Abstimmungsberechtigte können ihren Wohnsitz bis zu drei Mal pro Jahr selbstständig und ohne Nachweis ändern; danach muss ein Nachweis gebracht werden.

(1) Wenn Abstimmungsberechtigte für Ebenen unterhalb der Bundesebene abstimmen und unterstützen wollen, müssen sie einen oder mehrere Wohnsitze durch die Kopie des Personalausweises oder der Meldebescheinigung nachweisen sowie bei jedem Wohnsitzwechsel selbstständig den Nachweis über den neuen Wohnsitz erbringen.

(2) Wenn die Abstimmungsberechtigten in mehreren Ebenen unterhalb der Bundesebene abstimmen und unterstützen wollen, zum Beispiel aufgrund eines Zweitwohnsitzes durch die Arbeitsstätte, ist ein entsprechender Antrag in Schriftform an den Bundesvorstand zu stellen. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.

(3) Landesverbänden oder nachgeordneten Gliederungen ist es erlaubt für ihre jeweilige Ebene, abweichende Regelungen zur Abstimmungsberechtigung festzulegen. Dabei darf jedoch niemanden die Abstimmungsberechtigung verweigert werden, der sie nach §4 (1) erlangt.

(4)

Begründung

Da es nun zum ersten Mal ernst wird und sich das Initiativprinzip beweisen muss, sollten wir auf Nachweispflicht darüber pochen, wer wo wohnt, damit niemand fremdbestimmt über Gebiete und deren Politik vor Ort abstimmen kann, der dort nicht ansässig ist (zB Stuttgart 21).

Es ist wichtig, dass Menschen mit mehr als einem Wohnsitz - z.B. wegen der Arbeit - auch an anderen Wohnsitzen abstimmen dürfen, da eine (z.B.) Arbeitstätitgkeit auch mit breiten persönlichen, räumlichen, sozialen und zeitlichen Zusammenhängen verbunden ist.

Natürlich muss man nur einen Wohnsitz nachweisen, um für die Ebenen unterhalb der Bundesebene abstimmen zu können. Alle (auch die, die keine Wohnmeldebescheinigung eingereicht haben) dürfen bei der Bundes-/Europaebene weiter abstimmen dürfen.

Im Plenum können andere Regeln für die Zuordnung zu Gliederungsebenen gelten als in der Parteistruktur, weil eine Person sollte entscheiden können, zu welchem LaVo die Mitgliedsbeiträge und Spenden geschickt werden (und was damit passiert). Aber die Politik eines Ortes sollte nur von den Menschen bestimmt werden, die da wohnen oder den Ort aus anderen Gründen sehr gut kennen und die Konsequenzen der Entscheidungen sehr gut einschätzen können oder sogar ertragen müssen.

Wir finden es nicht sinnvoll, dass die LaVos die Ebene-Freigabe für Mitglieder und Beweger*innen geben, weil je mehr wir wachsen desto mehr "unbekannte" Menschen geben wird. Wir denken nicht, dass LaVos die Fähigkeit haben ALLE Menschen einem Land zu kennen (Mitglieder und Beweger*innen) und wissen ob sie in Stadt X oder Y tatsächlich leben.

Änderungsanträge

keine

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