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S1-158: Abstimmungsordnung

Antrag: Abstimmungsordnung
Antragsteller*in: Felix Pahl (für das Papiertiger*innen-Team)
Status:Eingereicht
Eingereicht: 22.06.2019, 07:43

Antragstext

Von Zeile 158 bis 160:

(7) Nachdem eine Initiative angenommen worden ist, entscheiden die Mitglieder von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in einer weiteren Abstimmung, ob die Forderung der Initiative in das Programm aufgenommen wird.entscheidet der Parteitag des zuständigen Gebietsverbands, ob die Forderung der Initiative in dessen Programm aufgenommen wird. Zuständig ist der Gebietsverband der Ebene, der die Initiative zugeordnet ist. Besteht auf dieser Ebene kein Gebietsverband, so ist der nächsthöhere bestehende Gebietsverband zuständig, in dessen Gebiet diese Ebene fällt.

In Zeile 183:

Empfehlungen an den Bundesparteitagzuständigen Parteitag

Begründung

Die Anträge A5 und S6-335 fordern bzw. regeln, dass für das Landesprogramm und die Bestätigung der Landesinitiativen die Landesparteitage zuständig sind. Dabei wurde übersehen, dass hierfür auch eine Anpassung der Abstimmungsordnung erforderlich ist; diese Anpassung nimmt der vorliegende Antrag vor.

Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass ohne diesen zusätzlichen Antrag eine Inkonsistenz zwischen den Satzungen und der Abstimmungsordnung auftreten würde. Der Antrag wurde nicht vor Antragsschluss gestellt, weil uns das Problem zu diesem Zeitpunkt nicht bewusst war.

Änderungsanträge

keine

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