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S1-045: Abstimmungsordnung

Antrag: Abstimmungsordnung
Antragsteller*in: Florian Stinner, Sara Gomes
Status:Eingereicht
Eingereicht: 01.06.2019, 17:32

Antragstext

Von Zeile 45 bis 47:

(1) Abstimmungsberechtigte können ihren Wohnsitz bis zu drei Mal pro Jahr selbstständig und ohne Nachweis ändern; danach muss ein Nachweis gebracht werden.

(1) Abstimmungsberechtigte müssen einen oder mehrere Wohnsitze durch eine Kopie des Personalausweises oder eine Meldebescheinigung nachweisen und müssen bei jedem Wohnsitzwechsel selbstständig den Nachweis über den neuen Wohnsitz erbringen. Alle bereits angemeldeten Beweger*innen auf dem Plenum müssen einen Nachweis nachreichen.

Begründung

Da es nun zum ersten Mal erst wird und sich das Initiativprinzip beweisen muss, sollten wir auf Nachweispflicht darüber pochen, wer wo wohnt, damit niemand fremdbestimmt über Gebiete und deren Politik vor Ort abstimmen kann, der dort nicht ansässig ist. Es ist wichtig, dass Menschen mit mehr als einem Wohnsitz - z.B. wegen der Arbeit - auch an anderen Wohnsitzen abstimmen dürfen, da eine (z.B.) Arbeitstätitgkeit auch mit breiten persönlichen, räumlichen, sozialen und zeitlichen Zusammenhängen verbunden ist.

Änderungsanträge

  • S1-045-045 (Florian Stinner, Sara Gomes, Zurückgezogen)
  • S1-045-045-2 (Florian Stinner, Sara da Piedade Gomes, Zurückgezogen)
  • S1-045-045-3 (Florian Stinner, Sara da Piedade Gomes, Eingereicht)

Kommentare

01.06.2019

Renaldo Tiebel:

So wie es jetzt formuliert ist "Alle bereits angemeldeten Beweger*innen auf dem Plenum müssen einen Nachweis nachreichen." vielleicht zuviel. Was wäre denn die Folge, wenn man keinen Nachweis erbringt?

Vielleicht wäre es so sinnvoller: "Um für Ebenen wählen zu können, müssen bereits angemeldete Beweger*innen auf dem Plenum einen Nachweis nachreichen."

Das mit den Ausweis erscheint mir aber allgemein zu bürokratisch und praktisch auch zu abschreckend.

Sinnvoller fände ich, wenn der Landesverband die Menschen freigibt, die auf seiner Landesebene wählen dürfen. Parteimitglieder werden eh nach Land erfasst und jeder (ob Beweger oder Parteimitglied) kann darüber hinaus per Antrag den jeweiligen Landesverband um Abstimmrecht bitten, in dem er sich erklärt, warum er das will.

So hätten Mitglieder auch die Möglichkeit in mehreren Ebenen abzustimmen, wenn sie es denn sinnvoll begründen können, beispielsweise das man dort aufgewachsen ist, aber nun woanders wohnt, dort aber noch regelmäßig ist usw..
01.06.2019

Felix Pahl:

§ 2 (6) der Satzung:

"Jedes Mitglied gehört den Gliederungen an, in deren Zuständigkeitsgebiet es seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegenstehen, kann das Mitglied einen Ort seiner Wahl frei bestimmen, anhand dessen seine Mitgliedschaft in Parteigliederungen bestimmt wird. Der entsprechende Antrag erfolgt in Schriftform und wird vom Bundesvorstand entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden."

Wie passt das zusammen? Sollen im Plenum andere Regeln für die Zuordnung zu Gliederungsebenen gelten als in der Parteistruktur? Dann könnte man über die Satzung woanders abstimmen als über Inhalte.
10.06.2019

Sabine Sedlaczek:

Wieso sollen alle Abstimmungsberechtigten einen Wohnsitz nachweisen müssen?
Einfacher wäre es, wenn man nur einen Wohnsitz nachweisen muss, um für die Ebenen abzustimmen, für die ihr im anderen Antrag beantragt, dass man einen Wohnsitz nachweisen muss.
So wie der Antrag jetzt ist, müsste man auch einen Wohnsitz nachweisen müssen, um über Initiativen auf Bundesebene abstimmen zu können -- aber da sollen ja sowieso alle abstimmen können.
11.06.2019

Sara Christina da Piedade Gomes:

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