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S1-207: Abstimmungsordnung

Antrag: Abstimmungsordnung
Antragsteller*in: Sebastian Peter Wiedemeier
Status:Zurückgezogen
Eingereicht: 31.05.2019, 23:57

Antragstext

Von Zeile 207 bis 208:

§ 11 Moderation der Plattformendes Plenums

(1) Zur Betreuung des Marktplatzes und des Plenums gibt es jeweils ein

In Zeile 210:

(2) Die Moderationsteams stellenDas Moderationsteam stellt sicher, dass auf den Plattformendem Plenum ein

In Zeile 213:

Bundesvorstand festgelegt wird, sind die Moderationsteamsist das Moderationsteam

Von Zeile 216 bis 217:

Wird ein*e Teilnehmer*in dreimal verwarnt, wird sie für die weitere Teilnahme an der jeweiligen Plattformam Plenum

Von Zeile 220 bis 221:

Kuratorium verlangen.

§ 12 Der Marktplatz der Ideen

§ 12 Kuratorium

(1) Der Marktplatz der Ideen (kurz: Marktplatz) ist ein Onlineangebot der Partei, die vertreten durch den Bundesvorstand auch dessen Betreiber nach TMG ist.

(2) Für den Marktplatz wird vom Bundesvorstand ein aus Administration und Moderation bestehendes Betriebsteam berufen, dass direkt dem Bundesvorstand unterstellt ist.

(3) Das Betriebsteam ist für die organisatorische und technische Gestaltung des Marktplatzes zuständig. Es hat die Möglichkeit der inhaltlichen Arbeit auf dem Marktplatz zu gewährleisten.

(4) Das Betriebsteam gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Diese enthält insbesondere Regelungen zu:

  • internen Strukturen, Verwaltung und Arbeitsweisen
  • Dokumentation der Arbeit des Betriebsteams
  • der Transparenz des Teams

(5) Das Betriebsteam kann weitere untergliederte Teams schaffen, die es bei seiner Aufgabe unterstützen.

(6) Sind die Zuständigkeiten den Marktplatz betreffend zwischen dem Betriebsteam und einem anderen Team unklar, hat das Betriebsteam die Letzentscheidungskompetenz.

§ 13 Moderation des Marktplatzes

(1) Das Betriebsteam sowie der Bundesvorstand können eigene Regelungen betreffend den Marktplatz erlassen, solange diese nicht gegen die Satzung, ihr gleichgestellte Ordnungen oder die Grundwerte verstoßen.

(2) Regelungen, die vom Betriebsteam oder dem Bundesvorstand erlassen werden, können auf Antrag vom Bundesschiedsgericht geprüft werden.

(3) Zur Durchsetzung der Regeln, der Grundwerte sowie der Ordnungen der Partei ist das Betriebsteam berechtigt, folgende Akutmaßnahmen zu verhängen:

  • das Löschen, Ausblenden, Verschieben und gekennzeichnete Editieren eines Beitrags
  • das Löschen, Ausblenden, Verschieben, Schließen und gekennzeichnete Editieren eines Threads
  • das Sperren oder Stummschalten von Nutzer*innen für bis zu 72 Stunden
  • das Aussprechen offizieller Warnungen
  • die Bestimmung eines Beteiligungsrahmens für alle oder einzelne Nutzer*innen
  • die Möglichkeit, eine*n Nutzer*in, einen Thread oder einzelne Worte auf einen aktiven Moderationsstatus zu setzen

(4) Gegen eine Akutmaßnahme ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Das Betriebsteam kann interne Beschwerdemöglichkeiten gegen eine Akutmaßnahme schaffen. Der Bundesvorstand kann mögliche Missbrauchsfälle von Akutmaßnahmen durch das Bundesschiedsgericht prüfen lassen.

(5) Das Bundesschiedsgericht kann weitere Maßnahmen, insbesondere solche, die sich aus technischen oder organisatorischen Neuerungen ergeben, auf Antrag des Betriebsteams oder des Bundesvorstands als Akutmaßnahmen anerkennen.

§13.1 Weitere Maßnahmen gegen Mitglieder auf dem Marktplatz

(1) Als weitere Maßnahmen gegen Parteimitglieder kann das Betriebsteam im Namen des Bundesvorstands einen Ausschluss für längere Zeit, aber nicht länger als 30 Tage, beim Bundesschiedsgericht beantragen. Bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts ist das Mitglied von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen.

(2) Der Bundesvorstand kann nach § 5 (1) der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gegen Mitglieder eine Sperre über die 30 Tage hinaus verhängen. In diesem Fall kann er bestimmen, dass ein Mitglied des Betriebsteams stellvertretend als Mitantragssteller fungiert.

(3) Mit einem Parteiausschluss ist auch das Nutzerkonto auf unbestimmte Zeit zu sperren. Die Dauer dieser Sperre obliegt dem Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einer Wiederaufnahme in die Partei.

§13.2 Weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder auf dem Marktplatz

(1) Als weitere Maßnahmen gegen Nichtmitglieder kann das Betriebsteam einen Ausschluss im Namen des Bundesvorstands für längere Zeit oder auf Dauer bei einer Kommission beantragen. Bis zur Entscheidung der Kommission ist das Nichtmitglied von der Nutzung des Marktplatzes auszuschließen.

(2) In Fällen, die Beweger*innen betreffen, tritt das Bundesschiedsgericht als Kommission zusammen. Für diese Verfahren gelten §§ 2 (2 -5), 4, 6 (2), 8, 9, 10, 11 und 13 der Schiedsgerichtsordnung entsprechend.

(3) Die Kommission kann dem Bundesvorstand die Beendigung des Beweger*innenstatus einer Person nach §4 (3) der Satzung empfehlen.

(4) Mit der Beendigung des Beweger*innenstatus nach § 4 (3) der Satzung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG kann das Nutzerkonto eines Benutzers auf Geheiß des Bundesvorstands gesperrt werden. Die Dauer dieser Sperre obliegt dem Bundesvorstand, sie endet aber automatisch bei einer Wiederaufnahme als Beweger*in oder einer Aufnahme in die Partei.

§ 14 Kuratorium

In Zeile 247:

§ 1315

Begründung

Auf dem letzten Bundesparteitag gab es zwei Anträge zu diesem Thema, die miteinander konkurriert haben. Nun haben wir als Marktplatzmoderation einen neuen Entwurf erstellt, der die grundlegenden Probleme des MPs in der AO sowie das Mitgliedervotum des letzten BPTs berücksichtigt hat. Wir hätten diesen gerne mit dem Bundesschiedsgericht abgestimmt, haben von dort allerdings, mit einer Ausnahme, keinerlei Rückmeldung erhalten.

  1. Diese Änderungs stellt die Gleichbehandlung von Mitgliedern und Bewegern sicher, wie sie der BPT gewünscht hat, soweit das Parteiengesetz dies zulässt.

  2. Der Marktplatz und die Moderation bekommen ein System der Absicherung und eine unabhängige Prüfung. Es wird ein rechtsstaatliches System etabliert.

  3. Der Bundesvorstand ist nach TMG Vorgesetzter der Mods, allerdings wird dieser dadurch entlastet, dass das BSG nun genau definierte Aufgaben in Bezug auf den MP bekommt, jedoch nicht, wie auch das Votum des letzten BPTs ergeben hat, für jeden kleinen Zug, sondern für die wichtigen Dinge (z.B. Sperren)

  4. Die Mitgliedschaft auf dem MP wird als Mitgliedsrecht anerkannt.

  5. Ansonsten ist dieser Antrag, mit Ausnahme der oben genannten Punkte, eine Paragraphisierung der aktuellen Moderationspraxis.

  6. Es ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Demokratisierung des Marktplatzes.

Langfristiges Ziel ist die Etablierung einer eigene Marktplatzordnung, da dieser Umfang eigentlich nicht in die Abstimmungsordnung gehört. Dieser Schritt soll dann auf dem nächsten oder übernächsten Bundesparteitag geschehen.

Änderungsanträge

keine

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